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Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen

Seit Oktober 2018 ist für alle Immobilienbesitzer verpflichtend geregelt, dass Brandschutzklappen halbjährlich auf ihre Funktion hin zu prüfen sind. Ergeben zwei im Abstand von 6 Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die Brandschutzklappe nur in jährlichem Abstand überprüft zu werden

Achtung, enthält Asbest

Nach 2 Jahren ohne Beanstandungen, kann die Prüffrist auf einmal jährlich verlängert werden. Die Prüfung kann durch eine Fachfirma oder entsprechend geschultem Personal erfolgen. Alle 3 Jahre ist eine bauaufsichtliche Prüfung durch einen Sachverständigen, z.B. TÜV, Dekra, etc., vorzunehmen. Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ist der Immobilienbesitzer verantwortlich.

Im Sanierungsfall - Es ist unabdingbar, dass das dafür beauftrage Unternehmen eine Zulassung nach § 39 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat. Das gesamte Vorgehen der Sanierung wird in der DIN TRGS 519, Anl. 14 (Technische Regeln für Gefahrstoffe), sowie in der LASI 45 (Länderausschuss für Gefahrstoffe, Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung S. 58, Pkt. I 2.5 + I 2.6) beschrieben.

AsEG-ALLDEMONT GmbH (Rolf Börstinghaus)

In der Mark 2
56414 Weroth

06435 – 2922

06435 – 3451

info@asbest-entsorgung.de

www.asbest-entsorgung.de

Arthur Richter Service GmbH (Dipl.-Kfm. Udo Richter)

Ernst-Sachs-Straße 11
56070 Koblenz

0261 – 88 90 8- 0

0261 – 88 90 8-90

service@ars-koblenz.de

www.ars-koblenz.de

Büro für Umwelt und Geologie (Dr. Ralf Kröll)

Bergstraße 4
53547 Hausen / Wied

02638 – 949 30 50

02638 – 949 30 60

ralf.kroell@bfug.de

www.bfug.de

Zusammen haben wir ein Exposé erstellt, dies soll Immobilienbesitzer, -betreiber, -verwalter und Interessierte an das Thema Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen heranführen. Die detaillierten Anforderungen sind geregelt in § 41, Absatz 2 der Musterbauordnung (MBO) sowie weitere Details in der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) unter Punkt 5.2.1.2.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Abwicklung der Kontaktanfrage.

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Optional können Sie uns gerne erste Aufnahmen vom Gebäude der Anlage oder den Bauteilen zusenden

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© Copyright 01-2021 -Alle Inhalte dieser Informationsbroschüre, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten, Rolf Börstinghaus & Udo Richter & Dr. Ralf Kröll Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG)