Solarstrom speichern - seit Mai neue Förderung!
Die eingespeicherte Sonnenenergie auch abends nutzen. Neue KfW-Förderungen seit 1. Mai 2013. Mehr
ISH 2013 - Messespecial
Hier finden Sie Produktneuheiten und Innovationen der Messe ISH 2013. Mehr
Aktuelle Fördermittel
Alle Fördermittel auf einen Blick. Mehr
Mediathek aktualisiert
Neue Herstellerfilme - ab jetzt in unserer Mediathek zu sehen. Mehr
Achtung Stromfresser!
Fast 80% aller Heizungspumpen verbrauchen zu viel Strom. Mehr
Alte Heizungsventile?
Jetzt Heizungsventile austauschen, um Heizkosten zu sparen. Mehr
Das moderne Badezimmer
Multimedia, Elektronik und fortschrittliche Technik im Badezimmer. Mehr
Alter Heizkessel?
Hier erfahren Sie, ob sich ein Kesseltausch für Sie lohnt. Mehr
Gefahr Billigarmaturen!
Billige Armaturen können sehr gefährlich sein. Mehr
Rauch und Feuer
Schützen Sie Ihre Familie durch Meldesysteme. Mehr
Trinkwasserverordnung
Trinkwasser muss sauber sein!
Schließlich nutzen wir es nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken. Die Qualität des Trinkwassers ist nicht nur abhängig vom Härtegrad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapfstellen können sie immens beeinträchtigen. Die Anforderungen an u.a. Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Trinkwasserverordnung 2011 / 2012 / 2013
Zum 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Am 14. Dezember 2012 ist auch diese offiziell in Kraft getreten. Damit sind wesentliche Änderungen verbunden.
Die Allgemeinen Anforderungen umfassen unter anderem:
- Arbeit an Trinkwasser-Installationen nur vom Fachunternehmen
- regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
Weitere wichtige Neuerungen:
- Festlegung der Erstuntersuchung auf Legionellen für untersuchungspflichtige Großanlagen bis spätestens zum 31.12.2013!
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
- geänderte Anzeigepflichten ab Dezember 2012
- Anzeige- und Handlungspflichten bei Nichteinhaltung der Anforderungen
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Alle Angaben ohne Gewähr
Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Ihrem Fachbetrieb bekannt.
Für weitere Informationen haben wir folgende Themen aus diesem Bereich für Sie ausgearbeitet:





